Entspannungsübungen gegen Stress im Alltag, Fitnessprogramme für das Wohlfühlgewicht, leckere Rezepte für die gesunde Ernährung, Naturheilmittel und schulmedizinische Therapien – Eine Kur ist genau das Richtige, um die Gesundheit von Körper, Geist und Seele zu stärken und vor allem zu erhalten.
Mit unserer Checkliste zeigen wir Ihnen die einzelnen Schritte für einen erfolgreichen Kurantrag.
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei Jahre (ambulant) bzw. alle vier Jahre (stationär) erneut beantragt werden kann.
Ihr behandelnder Arzt bescheinigt nach einem Gespräch die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme. Je nach Krankheitszustand empfiehlt er einen ambulanten oder stationären Aufenthalt.
Nutzen Sie unseren Service und füllen Sie den Antrag schon online auf unserer Webseite aus. Die fehlenden Angaben können Sie dann gemeinsam mit dem Arzt für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ergänzen. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Bereits hier können Sie Ihren gewünschten Aufenthaltsort angeben. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme erstellen und dem Antrag beilegen. Erste Angaben werden durch den Online-Service bereist eingetragen.
Der Kurantrag wird auf seine medizinische Notwendigkeit hin überprüft, wobei auch die ambulanten Behandlungen am Wohnort ausgeschöpft sein sollten.
Die Genehmigung erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle.
Auch wenn die Badekur wieder zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen zählt, kann es in einigen Fällen zu einer Ablehnung kommen, zum Beispiel wenn die Wartefrist nicht erfüllt wurde oder die Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht ausgeschöpft wurden.
Bei einer Ablehnung des Kurantrages können Sie – am besten mit Unterstützung des Arztes – schriftlich Widerspruch einlegen.
Sie können aber jederzeit auch auf eigene Kosten eine Kur machen. Dabei übernehmen Sie die Kosten für Ihre Übernachtungen. Der Kurarzt im Heilbad oder Kurort verschreibt Ihnen nach entsprechender Untersuchung und bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien. 90% der Kosten für die Anwendungen übernimmt die Kasse, den Rest sowie die Rezeptgebühr zahlt der Patient selbst.
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung können Sie einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt Ihnen die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung.
In der Regel dauert eine ambulante oder stationäre Kur drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.
Bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme und einer ambulanten Rehabilitationmaßnahme werden die Kosten vollständig übernommen. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V in anerkannten Kurorten werden 100% der Kurarzt-Kosten und 90% der Kurmittel übernommen. Hinzu kann ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13 Euro pro Tag, für Kleinkinder 21 Euro pro Tag, kommen. Dies ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Verordnung und 10% der Kurmittel.